Elternberatung nach §95 Abs.1a AußStrG

Elternberatung nach § 95 Abs. 1a AußStrG bei einvernehmlicher Scheidung 

Wenn Eltern sich trennen, so stellt dies sowohl für die Kinder als auch für die Eltern eine große Herausforderung dar. Wie gut Kinder mit dem Verlust der vertrauten Familiensituation umgehen und wie schnell sie sich mit der neuen Lebenssituation zurechtfinden, hängt in erster Linie vom Verhalten der Eltern ab.

Die Elternberatung nach §95 Abs. 1a AußStrG bei einvernehmlichen Scheidung ist seit dem 01. Februar 2013 gesetzlich vorgeschrieben und muss gegenüber dem Gericht durch Vorlage einer Bestätigung glaubhaft gemacht werden. Ziel dabei ist es, die im Zusammenhang mit der Trennungen verbundenen Auswirkungen auf Ihr(e) Kind(er) sowie Ihre Elternrolle zu klären. In einem einmaligen Termin (Einzel-, Elternpaargespräch) bekommen Sie Informationen, wie Sie Ihr(e) Kind(er) in dieser Situation bestmöglichen unterstützen können. Weitere Termine sind selbstverständlich möglich, wenn Sie sich mehr Unterstützung als die geforderten Beratungsstunden wünschen. Zielgruppe sind alle Paare, die gemeinsame Kinder haben und sich scheiden lassen möchten. 

Ich bin zur  Durchführung der gesetzlich verpflichtenden „Elternberatung vor einvernehmlicher Scheidung“ entsprechend den Qualitätsstandards des Bundesministeriums für Arbeit, Familie und Jugend anerkannt. Meine langjährigen Erfahrungen im Zuge meiner Arbeit bei der Familiengerichtshilfe fließen in Form von hilfreichen Tipps und praxisnahen Beispielen ein.

Inhalte:

  • wann und wie Sie Ihr(e) Kind(er)  über die geplante Trennung informieren

  • Wie erleben Kinder die Trennung/Scheidung ihrer Eltern und welche Reaktionen zeigen sie?

  • Welche Unterstützung benötigen Sie, um die Trennungs- und Umbruchsituation gut bewältigen zu können?

  • Wie kann ich als Mutter/Vater  das Kind bestmöglich unterstützen?

  • Wie wirken sich anhaltende Konflikte auf mein(e) Kind(er) aus?

  • Positive Aspekte der Scheidung

  • Gestaltung des Alltags nach der Trennung

  • sämtliche Fragen, die Sie im Zusammenhang mit der Trennung und der neuen Familiensituation haben, wie etwa Kontakt- und Ferienregelungen, Feste und Feiern usw.