Einzel- oder Paarberatung / Elternberatung nach § 95 Abs. 1a AußStrG
Sie entschieden, wann und wieviel Sie von sich berichten wollen und können! Eine annehmende, vertrauensvolle Beziehung ist ein unentbehrlicher Wirkfaktor in der klinisch-psychologischen Behandlung und gekennzeichnet von Respekt vor der Autonomie des Klienten und den vorhandenen Kompetenzen.
Die Dauer der Zusammenarbeit in der Einzel- oder Paartherapie ist sehr individuell und ergibt sich aus Ihrem Anliegen bzw. Ihren aktuellen Beschwerden. In den ersten Sitzungen erarbeiten wir gemeinsam ein Therapieziel. Während der gemeinsamen Arbeit überprüfen wir immer wieder, wo Sie stehen und was es noch braucht.
Das Erstgespräch dient einem ersten Kennenlernen und darum ein Gefühl zu bekommen, ob wir uns eine Zusammenarbeit gut vorstellen können. Gemeinsam wird Ihr Anliegen und die Möglichkeiten einer klinisch-psychologischen Behandlung abgeklärt. Auch Fragen und Wünsche, die Sie haben, können thematisiert werden.
Wir treffen Vereinbarungen über
- Rahmenbedingungen und weitere Schritte
- Ziele, Wünsche und Erwartungen
- Terminintervall, Umfang und Kosten
Die Elternberatung nach §95 Abs. 1a AußStrG bei der einvernehmlichen Scheidung ist seit dem 01. Februar 2013 gesetzlich vorgeschrieben. Zielgruppe sind alle Paare, die gemeinsame Kinder haben und sich scheiden lassen möchten.
Ziel dabei ist es, die im Zusammenhang mit der Trennungen verbundenen Auswirkungen auf Ihr(e) Kind(er) sowie Ihre Elternrolle zu klären. Die Beratung kann entweder einzeln oder als Paar stattfinden.