Ablauf
Das Erstgespräch dient einem ersten Kennenlernen und darum ein Gefühl zu bekommen, ob wir uns eine Zusammenarbeit gut vorstellen können. Gemeinsam wird Ihr Anliegen und die Möglichkeiten einer klinisch-psychologischen Behandlung abgeklärt. Auch Fragen und Wünsche, die Sie haben, können thematisiert werden.
Wir treffen Vereinbarungen über
- Rahmenbedingungen und weitere Schritte
- Ziele, Wünsche und Erwartungen
- Terminintervall, Umfang und Kosten
Die Dauer der Zusammenarbeit ist sehr individuell und ergibt sich aus Ihrem Anliegen bzw. Ihren aktuellen Beschwerden. In den ersten Sitzungen erarbeiten wir gemeinsam ein Therapieziel. Während der gemeinsamen Arbeit überprüfen wir immer wieder, wo Sie stehen und was es noch braucht. Sollten Sie, aus irgendeinem Grund, die Zusammenarbeit beenden wollen, ist es wichtig, ein Abschlussgespräch zur Reflexion und Verabschiedung zu vereinbaren.
Für eine konstruktive Zusammenarbeit ist die beidseitige Einhaltung von Terminen wesentlich. Sollten Sie einen Termin nicht einhalten können, ist eine Absage bis 24h davor kostenlos möglich. Hierbei genügt eine Nachricht auf der Mobilbox oder SMS. Sollten Sie diese Frist nicht einhalten können, behalte ich mir vor, Ihnen das volle Honorar in Rechnung zu stellen, da ich in der Regel kurzfristig die Einheit nicht anderswertig vergeben kann.
Kosten
- Erstgespräch (30 Minuten): kostenlos
- Einzelgespräch (1 Stunde): € 100
- Elternberatung: Einzelberatung (1 Stunde): € 100 – Paarberatung (90 Minuten): €150
- Diagnostik: nach Vereinbarung je nach Fragestellung
- Familiengespräch (90 Minuten): € 150 (bzw. nach Vereinbarung bei größeren Gruppen)
- Hausbesuche bis max. 60 km (1 Stunde): € 120 zuzgl. Fahrtkosten € 1/km
Für psychologische Beratung und Behandlung gibt es seit 1.1.2024 einen Kostenzuschuss für die Versicherten, der in den jeweiligen Satzungen und Krankenordnungen der Krankenversicherungsträger festgelegt wird.
Manche private Krankenversicherungen refundieren das Honorar auch bis zu 100%.
Sozialtarife sind in Notlagen je nach individueller Einkommenslage nach Absprache möglich.
Die ersten Beratungen sind bar im Anschluss zu bezahlen.
Spielregeln
Verschwiegenheitspflicht:
Als Klinische- und Gesundheitspsychologin bin ich selbstverständlich während und auch nach einer Behandlung zur Verschwiegenheit verpflichtet (§ 37 des Psychologengesetzes, 2013). Das bietet Ihnen die Möglichkeit Ihre Anliegen in einem geschützten Rahmen vertrauensvoll zu besprechen.
Sollten Sie eine Weitergabe Ihrer Daten wünschen (z.B. an Schule, Artz etc.), können Sie mich in schriftlicher Form von der Verschwiegenheit entbinden.
Sie sind der Regisseur:
Sie entschieden, wann und wieviel Sie von sich berichten wollen und können!
Eine stabile, vertrauensvolle Beziehung ist ein unentbehrlicher Wirkfaktor in der klinisch-psychologischen Behandlung und gekennzeichnet von Respekt vor der Autonomie der KlientInnen und den vorhandenen Ressourcen.
Neutrale Position:
Als Klinische- und Gesundheitspsychologin betrachte ich Ihre Anliegen als neutrale Fachfrau ohne zu beurteilen und zu bewerten. Jedes Gespräch dient dem Ziel, eine für Sie passende Lösung zu finden, um die Situation zu verbessern.